Wir können nicht immer tätig werden
Besonders in den Sommermonaten kontaktieren die Bürger die Feuerwehren bzgl. Wespen, Bienen oder allgemein Insekten auf deren Grundstück oder in deren Haus.
Die Feuerwehren haben hier allerdings nur einen beschränkten Handlungsspielraum.
Bei bestimmten Wespen, Hornissen, Hummeln oder Bienen kann es sich um geschützte Arten handeln.
D.h. sie stehen unter Artenschutz und eine mögliche Umsiedelung oder Beseitigung ist mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zu klären.
Die Feuerwehr Aying beseitigt Wespennester nur bei aktuter Gefahr.
Dies ist der Fall bei Allergikern (Allergiepass muss vorgelegt werden) oder wenn sich Wespennester im Bereich von Kindergärten, Schulen oder Bushaltestellen befinden.
Zuerst informieren und Behörden kontaktieren
Sind jedoch nur Teilbereiche von Grundstücken oder Wohnungen (Terrasse bzw. Balkon, einzelne Zimmer, Geräteschuppen etc.) betroffen, ist die zuständige untere Naturschutzbehörde zu kontaktieren und bei entsprechender Freigabe durch diese auf einen gewerblichen Kammerjäger aus einem Branchenverzeichnis zu verweisen.
Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen durch den Einsatzleiter der Feuerwehr zu treffen.
Lesen Sie hier bzgl. weiterer Informationen und Ansprechpartner
- Informationen, Ansprechpartner und Formulare des Landkreis München (untere Naturschutzbehörde) zur Meldung von Insektennestern.
Kontakt-Telefonnummern im Landratsamt:
089/6221–2367 oder 089/6221–2615
Siehe auch Landkreis München > Bürgerservice > Dienstleistungen A‑Z. - Informationen des Umweltbundesamts zum Artenschutz von Wespen.